
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Nerja erlässt Verhaltensregeln für die Johannisnacht
Sonderregelung für traditionelles Fest
Die lokale Regierung von Nerja hat ein umfangreiches Regelwerk für die Feierlichkeiten zur „Noche de San Juan“ im Juni 2026 verabschiedet. Wie aus den entsprechenden Beschlüssen hervorgeht, stellen die Behörden damit den Ausgleich zwischen historischer Tradition, öffentlicher Sicherheit und dem Schutz der Küstenumgebung her.
Genehmigte Ausnahmen und explizite Verbote
Für die Nächte vom 23. auf den 24. Juni werden Ausnahmen vom generellen Strandnutzungsrecht gewährt. So ist das Zelten auf den meisten Stränden des Ortes in einem definierten Zeitfenster erlaubt. Ausgenommen sind explizit die Strände von Burriana, Torrecilla und Maro, auf denen das Camping ganzjährig untersagt bleibt.
Gleichzeitig führt die Verordnung eine Reihe strikter Verbote ein. Dazu zählen die Installation mobiler Diskotheken, die Nutzung von Generatoren oder der Anschluss privater Geräte an das öffentliche Stromnetz. Auch das Aufstellen von nicht strandtypischem Mobiliar sowie die Abgrenzung von Flächen mit Zäunen oder Planen ist nicht gestattet.
Strenge Auflagen für Feuer und Sicherheit
Ein zentraler Punkt der Regelungen betrifft das traditionelle Abbrennen von Feuern. Diese sind – wiederum mit Ausnahme der drei genannten Strände – nur innerhalb eines eng begrenzten Zeitraums erlaubt. Die Vorgaben sind präzise: Die Feuer müssen auf Grills, Metallbehälten oder vergleichbaren Vorrichtungen entzündet werden, um eine Beschädigung des Sandes zu verhindern und die vollständige Beseitigung der Asche zu gewährleisten. Die Nutzung von behandeltem Holz mit Nägeln, Metallen oder toxischen Substanzen ist verboten.
Weitere Maßnahmen dienen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. So ist die Nutzung übermäßig lauter Musikanlagen untersagt, und zwischen 2:00 und 10:00 Uhr morgens am 24. Juni ist jegliche Musik verboten. Zudem wird empfohlen, Strandzelte und Sonnenschirme mit einem Mindestabstand von zwei Metern aufzustellen.
Durchsetzung und rechtlicher Rahmen
Die Einhaltung der Sonderregelungen wird, wie die Lokalregierung mitteilte, durch die örtliche Polizei und die Guardia Civil überwacht. Grundsätzlich bleibt die geltende Strandnutzungsverordnung von Nerja in Kraft. Alle Abweichungen, die durch die Feierlichkeiten zur Johannisnacht zugelassen werden, sind ausschließlich in der neuen Verordnung aufgeführt. Verstöße können mit Geldbußen gemäß der allgemeinen kommunalen Ordnung geahndet werden.
Quelle: Beschluss der Junta de Gobierno Local de Nerja.
Quelle: axarquiaplus.es