Modulhaus-Betrug: Richter trennt Einzelfälle auf Mallorca

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Modulhaus-Betrug: Richter trennt Einzelfälle auf Mallorca

von Clara Weber

Komplexes Verfahren erfordert neue Struktur

Die Ermittlungen zu einem mutmaßlichen groß angelegten Betrug mit Fertighäusern auf Mallorca nehmen eine neue Wendung. Ein Richter am Gericht in Inca hat entschieden, die Untersuchung in einzelne Verfahrensschritte für jeden der Geschädigten aufzuteilen. Dieser Schritt soll dem komplexen Fall mit etwa einem Dutzend Betroffenen und einem geschätzten Schaden von rund einer Million Euro mehr Struktur verleihen.

Hintergrund ist ein Vorgang aus den Jahren 2020 bis 2022, bei dem ein Bauunternehmer, seine Lebensgefährtin und ihre Firma Design Modular Haus SLU beschuldigt werden, Auftraggeber betrogen zu haben. Den Vorwürfen zufolge wurden Bauvorhaben begonnen, nach Zahlung von Vorschüssen jedoch nie fertiggestellt. Die Kunden verloren ihr Geld und blieben ohne das versprochene Haus.

Oberlandesgericht sah Anhaltspunkte für systematisches Vorgehen

Die Ermittlungen waren zunächst eingestellt worden, doch das Oberlandesgericht von Palma de Mallorca hob diese Entscheidung im März dieses Jahres auf. Die Richter der zweiten Kammer sahen hinreichende Anhaltspunkte für eine möglicherweise geplante betrügerische Strategie. Sie verwiesen darauf, dass sich mit mehreren Geschädigten in kurzer Zeit ähnliche, “wenn nicht gar identische” Vorgänge ereignet hätten. Das Gericht wies an, der Frage nachzugehen, ob ein “vorgefasstes Plan” oder die Ausnutzung identischer Gelegenheiten vorlag.

Das Urteil der Provinz-Audiencia, über das zunächst verschiedene Medien berichteten, legte den Fokus darauf, die Ursachen für die stets auftretenden “Unstimmigkeiten” zwischen Bauherrn und Kunden zu entschlüsseln, die zum Abbruch der Arbeiten führten.

Einzelfall eines Klägers illustriert das Muster

Das Vorgehen wird am Beispiel des ersten Klägers deutlich, der laut Gerichtsakten im Jahr 2022 insgesamt 63.410 Euro zahlte. Ausgeführt wurden jedoch nur Erdarbeiten und ein Teil der Fundamentlegung für ein Haus mit Pool in der Gemeinde Muro, deren Wert mit etwa 13.193 Euro beziffert wird. Das Gesamtprojekt war auf rund 300.000 Euro veranschlagt. Nach mehreren Verzögerungen und Unterbrechungen stellte der Bauunternehmer die Arbeiten Anfang 2023 komplett ein, ohne Rechenschaft abzulegen oder Geld zurückzuerstatten.

Richter ordnet Trennung der Akten an

Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Vorwürfe und Geschädigter hat der ermittelnde Richter nun eine detaillierte Verfahrensordnung erlassen. In einer Verfügung vom Mai, die der Redaktion vorliegt, wird die Komplexität des “Makroverfahrens” anerkannt. Der Richter ordnete an, ein separates Aktenstück für die bereits laufenden Ermittlungen zum ersten Kläger anzulegen. Für jeden weiteren Geschädigten soll ein eigenes Aktenstück eröffnet werden.

Darin werden dann die jeweils spezifischen Ermittlungsschritte geführt. Nur allgemeine, alle Fälle betreffende Verfahrenshandlungen sowie die Vernehmungen des Beschuldigten verbleiben in der Hauptakte. Erst nach Abschluss dieser Einzelermittlungen wird der Richter für jedes separate Aktenstück entscheiden, ob die jeweiligen Geschädigten offiziell als Nebenkläger auftreten können und welche weiteren Schritte nötig sind.

Die Staatsanwaltschaft und die bereits beteiligten Parteien wurden zudem aufgefordert, sich dazu zu äußern, ob die ursprünglich bis zum 5. August 2026 angesetzte Untersuchungsfrist verlängert werden muss – ein weiteres Indiz für den umfangreichen Charakter der Ermittlungen.


Quelle: diariodemallorca.es

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