Mehr Höhe für Marbellas Altstadt

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Marbella

Mehr Höhe für Marbellas Altstadt

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Ein Tabubruch mit Ansage

Wer glaubt, die historischen Zentren der Costa del Sol seien museale Denkmalzonen, sieht sich getäuscht. Marbella zieht die Bremse beim Denkmalschutz und gibt dem freien Markt Vorfahrt. Die lokale Regierung hat eine brisante Reform der Bauvorschriften auf den Weg gebracht: In den Altstadtvierteln von Marbella und San Pedro Alcántara dürfen Gebäude künftig höher hinaus. Das Argument der Stadtverwaltung wiegt schwer: Nur so lasse sich der fortschreitende Verfall der Bausubstanz stoppen und privates Kapital in die Sanierung maroder Häuser lenken. Wie das spanische Nachrichtenportal Diario Sur berichtet, ist dies Teil eines Pakets von 15 Änderungen der Stadtplanungsnormen, das nun in die öffentliche Anhörung geht.

Die Abschaffung der „dominanten Höhe"

Der Kern der Reform ist eine radikale Vereinfachung. Bislang galt in den Zentren das Prinzip der „Höhe dominante" – ein komplexes Berechnungsmodell, das sich an der durchschnittlichen Traufhöhe der Nachbargebäude orientierte. In der Praxis führte dieser Paragraf 241.5 der Bebauungsvorschriften zu endlosen Interpretationsstreitigkeiten und blockierte häufig komplette Bauprojekte. Damit soll Schluss sein. Die neue Generalklausel erlaubt künftig pauschal ein Volumen von Erdgeschoss plus zwei Obergeschossen, erweitert um ein zusätzliches Dachgeschoss. Schluss mit dem permanenten Gutachterstreit, hin zu planbarer Bebauung.

Die Kartoffeln bleiben heilig

So sehr die Liberalisierung auf ganzer Linie triumphiert, so sehr hütet man in Marbella die historische Identität. Die Stadt zieht eine klare rote Linie, denn nicht überall dort, wo der Wohnungsmarkt drängt, soll auch gebaut werden dürfen. Ein Dutzend Gassen im Barrio Alto – darunter die Calle Lobatas, die Calle Atarazanas oder das Callejón Santo Cristo – bleiben von der Neuregelung ausgenommen. Auch im intramuros-Bereich, also dem Kern der Altstadt, gelten für die Straßen San Lázaro und Valdés sowie für die Schutzzonen um die Kulturdenkmäler des Castillo und des Hospital Bazán weiterhin die strikten alten Regeln. Hier zählt das architektonische Erbe mehr als jede Rendite.

San Pedro: Moderner Grundriss, moderne Regeln

Ganz anders die Lage im Nachbarortsteil San Pedro Alcántara. Mit seinem schachbrettartigen, jüngeren Grundriss und den deutlich breiteren Straßen ist die historische Bausubstanz weniger fragil als im verwinkelten Marbella. Dort wird das Korsett der dominierenden Gebäudehöhe komplett über Bord geworfen. Einheitlich gilt für den gesamten historischen Kern (Zone C2) das Modell „Erdgeschoss plus zwei plus Penthouse". Das bedeutet im Klartext: ein effektives Plus von einer Etage gegenüber dem bisherigen Standard.

Der große Wurf im Dachgeschoss

Doch die eigentliche Sprengkraft der Novelle liegt im Detail, genauer gesagt auf dem Dach. Bisher war der Ausbau einer Dachterrasse ein bürokratisches Minenfeld: Entweder man unterwarf sich dem Regime des Unter-Dach-Geschosses nach Artikel 159 oder man scheiterte an der strengen Vorgabe des Artikels 241, der die Fläche eines Penthouses auf maximal 50 Prozent der darunterliegenden Etage begrenzte. Diese Schranke wird nun ersatzlos gestrichen. Mit der neuen Regelung wird der Artikel 162.bis zur alleinigen Richtschnur, und Eigentümer dürfen ihre schrägen Dachböden in vollwertige, lichtdurchflutete Wohnräume verwandeln. Das ist mehr als eine kosmetische Korrektur – das ist ein massiver Anreiz für Eigentümer, die bisher vor den hohen Sanierungskosten zurückschreckten, weil die erlaubte Wohnfläche die Investition nicht rechtfertigte.

Mut oder Sündenfall?

Die Gemengelage ist offensichtlich: Marbella setzt auf wirtschaftliche Dynamik und will den Verfall der Altstadt stoppen. Kritiker dürften einwenden, dass mit dieser Politik der Charakter der Stadt dem kurzfristigen Profit geopfert wird und die Gentrifizierung weiter angeheizt wird, statt erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Die Stadt kontert, dass die neuen Regeln die „Essenz" der Architektur bewahren würden – eine These, die sich erst noch bewahrheiten muss. Bis die neuen Regeln endgültig in Kraft treten, wird es noch dauern: Die Umweltprüfung, die Stellungnahmen der Fachbehörden und das Einspruchsverfahren stehen noch aus. Ein Vollzug vor 2027 gilt als unwahrscheinlich.

Basierend auf einem Bericht von Diario Sur.


Quelle: diariosur.es

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