Mazón droht neue juristische Prüfung

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Valencia

Mazón droht neue juristische Prüfung

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Im Streit um mögliche Falschaussagen des früheren valencianischen Regierungschefs Carlos Mazón schaltet sich nun der Oberste Gerichtshof ein. Die zweite Strafkammer des Supremo hat beim Obersten Gerichtshof der Valencianischen Gemeinschaft (TSJCV) einen Beschluss angefordert, um über eine mögliche Untersuchung gegen Mazón zu entscheiden. Das berichtet Europa Press unter Berufung auf die entsprechende Gerichtsentscheidung.

Sozialisten werfen Mazón Falschaussage vor

Hintergrund ist eine Klage der Sozialistischen Partei (PSPV-PSOE), die Mazón vorwirft, bei seiner Aussage im Untersuchungsausschuss des Kongresses zur Flutkatastrophe vom 29. Oktober 2024 nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Konkret geht es um das Protokoll seiner Telefonate an jenem Tag, seine Route nach dem Verlassen des Restaurants "El Ventorro", sein Wissen über Todesopfer sowie seine Kommunikation mit der damaligen Justiz- und Innenministerin Salomé Pradas.

Das Oberste Gericht kam nun der Bitte der Staatsanwaltschaft nach, den Beschluss vom 16. März dieses Jahres anzufordern, mit dem das TSJCV zuvor eine Untersuchung Mazóns im Zusammenhang mit der Dana-Katastrophe abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dieser Beschluss sei relevant, um zu beurteilen, ob Mazóns Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss als "wesentliche Abweichung von der objektiven Wahrheit" einzustufen seien.

Frühere Entscheidung des Regionalgerichts

Das TSJCV hatte im März seine Zuständigkeit für eine Untersuchung Mazóns wegen der Flutkatastrophe mit der Begründung abgelehnt, es lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Das Gericht sah keine "Garantenstellung" des damaligen Regierungschefs, die eine strafrechtliche Verantwortung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen begründen würde. Nun muss die Staatsanwaltschaft ihre Stellungnahme zur Klage der Sozialisten abgeben, bevor das Supremo über eine Zulassung entscheidet.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs könnte weitreichende Folgen haben: Sollte die Klage zugelassen werden, müsste sich Mazón erstmals vor Gericht zu seinen Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss erklären. Die Sozialistische Partei hatte ihre Klage auf Artikel 502.3 des Strafgesetzbuchs gestützt, der falsche Aussagen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen unter Strafe stellt. Der Beschluss, der die Anforderung der Unterlagen bestätigt, markiert einen weiteren Schritt in einem Verfahren, das die politische Aufarbeitung der Flutkatastrophe begleitet.


Quelle: europapress.es

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