
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Madrid peitscht Konsulate im Wahlrechts-Streit an
Konsulate unter Druck: Wochenenddienst angeordnet
Das spanische Außenministerium hat die konsularischen Vertretungen des Landes angewiesen, am kommenden Samstag und Sonntag Sonderschichten einzulegen. Der Grund ist ein juristischer Kraftakt: Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat der Regierung eine Frist von fünf Tagen gesetzt, um die Namen aller 163.020 Personen zu übermitteln, die von der einstweiligen Aussetzung des Wahlrechts für Neubürger betroffen sind. Andernfalls drohen Zwangsgelder gegen die Ministerriege.
Aus dem Ministerium von Chefdiplomat José Manuel Albares hieß es am Freitag, man habe sämtliche Botschaften und Konsulate angewiesen, die geforderten Daten „imperativ“ zu liefern. Bereits seit Eingang der Gerichtsbeschlüsse seien alle Urlaube und Freistellungen im Konsularwesen gestrichen worden. Die Behörden betonen, man habe „das gesamte Personal der Botschaften“ in die Pflicht genommen, um die Vorgaben des höchsten spanischen Gerichts zu erfüllen.
Bürokratisches Mammutprojekt mit Zündstoff
Der Streit entzündet sich an der sogenannten „Ley de nietos“, einem Gesetz, das Nachkommen von Exil-Spaniern die Staatsbürgerschaft erleichtern soll. Diese Gruppe soll nun bei den Wahlen am 29. November mit abstimmen dürfen – es sei denn, die Betroffenen stammen von Exilanten ab, denen das Wahlrecht verwehrt bleibt. Die Unterscheidung erfordert eine manuelle Prüfung sämtlicher Einbürgerungsfälle aus den Jahren 2022 bis 2025.
Die Aufgabe gleicht einer Sisyphusarbeit: Während in der digitalen Registerdatenbank rund 70.000 Datensätze der Jahrgänge 2025 und 2026 bereits erfasst sind, müssen die übrigen Fälle händisch abgeglichen werden. Die Behörden räumen unumwunden ein, dass die Zeit „exiguo“, also äußerst knapp bemessen sei. Außenminister Albares selbst sprach von einem „sehr schwierigen“ Unterfangen, beteuerte jedoch, der gesamte Auswärtige Dienst arbeite „peinlich genau“ an der Umsetzung.
Justiz schlägt härtere Töne an
Die Justiz zeigt sich wenig beeindruckt von den Bemühungen. In ihrem Beschluss droht das Gericht den Ministern konkrete Konsequenzen an: eine Geldstrafe von 1.000 Euro pro Person für den Fall des Nichtstuns – mit der ausdrücklichen Androhung, diese Sanktionen bis zur vollständigen Umsetzung des Urteils zu wiederholen. Nicht zuletzt verweist die Kammer auf mögliche weitere Verantwortlichkeiten, die über reine Bußgelder hinausgehen könnten.
Bereits am Dienstag hatte das Ministerium vermeldet, dass 48 Konsulate weltweit die Überprüfung der betroffenen Personen teilweise oder vollständig abgeschlossen hätten. Eine aktualisierte Zwischenbilanz steht bislang aus – die kommenden Tage werden zeigen, ob die Behörden die Frist tatsächlich einhalten können oder ob der Streit zwischen Regierung und Judikative eine weitere Eskalationsstufe erreicht.
Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, hat auch der Minister für Präsidentschaft und Justiz, Félix Bolazos, bereits reagiert und versichert, dass die Anweisungen an die Konsulate längst erteilt wurden. Die kommenden Stunden dürften entscheidend sein.
Quelle: europapress.es