Konto leer geräumt: 33 Monate Haft gefordert

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Madrid

Konto leer geräumt: 33 Monate Haft gefordert

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Tod im Badezimmer, Überweisung in der Nacht

Es war der frühe Morgen des 2. Januar 2021, als bei der Notrufzentrale 112 ein Anruf einging. Eine Frau meldete, ihr Lebensgefährte sei im Badezimmer gestürzt und reagiere nicht mehr. Die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes Summa trafen wenig später ein und reanimierten den Mann rund 20 Minuten lang – ohne Erfolg. Kurz nach 3:30 Uhr wurde der Tod festgestellt.

Doch was in den Stunden davor und danach geschah, ist nun Gegenstand eines Strafverfahrens vor der Audiencia Provincial in Madrid. Die Staatsanwaltschaft wirft der 61-jährigen Angeklagten vor, das Vermögen ihres verstorbenen Partners systematisch auf ihr eigenes Konto verschoben zu haben – teilweise noch bevor der Mann offiziell für tot erklärt worden war.

Vertrauen ausgenutzt?

Laut Anklageschrift führte die Frau seit Ende der 1980er-Jahre eine „eheähnliche Gemeinschaft“ mit dem Verstorbenen. Dieser hatte ihr aus Vertrauen Vollmachten für zwei gemeinsame Konten eingeräumt. Aus dem Leben des Mannes, der aus erster Ehe zwei Töchter hatte, sollte die Partnerin offenbar finanziell abgesichert sein – doch die Staatsanwaltschaft sieht in den Transaktionen eine klare Straftat.

Die Chronologie der Überweisungen ist bemerkenswert: Um 3:03 Uhr, also eine halbe Stunde vor dem Tod des Mannes, transferierte die Frau per Online-Banking die komplette Summe von 19.000 Euro von einem Sparkonto auf das andere Konto, auf dem sie ebenfalls zeichnungsberechtigt war. Nur rund eine Stunde nach dem Todeszeitpunkt, um 4:20 Uhr, überwies sie dann 21.500 Euro – fast das gesamte restliche Guthaben – auf ihr privates Konto, auf das nur sie Zugriff hatte.

Anklage und Zivilklage der Töchter

Die Staatsanwaltschaft wertet das Vorgehen als Unterschlagung („apropiación indebida“). Die beiden Töchter des Verstorbenen fordern die Summe von 21.500 Euro als Teil des Nachlasses zurück. Sie sehen sich um ihr Erbe gebracht, da die Konten zum Zeitpunkt des Todes noch dem Vater gehörten.

Die Verteidigung dürfte vor Gericht argumentieren, dass die Frau durch die Vollmachten berechtigt gewesen sei, über die Konten zu verfügen. Zudem könnte die Frage aufgeworfen werden, ob die Transaktionen als Schenkung zu werten seien – schließlich habe der Verstorbene seiner Partnerin zeitlebens großes Vertrauen entgegengebracht.

Juristische Bewertung

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie wertet die Handlungen als Unterschlagung – denn die Vollmacht gelte nicht über den Tod hinaus. Mit dem Tod des Kontoinhabers erlöschen dessen Rechte, und das Vermögen geht auf die Erben über. Die beiden Töchter aus erster Ehe haben sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen und fordern die Rückzahlung der 21.500 Euro.

Der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf eine rechtliche Grauzone: Wann genau endet die Verfügungsgewalt über ein Konto, wenn der Inhaber bewusstlos im Sterben liegt? Juristen sehen hier einen klaren Fall von Unterschlagung – schließlich sei die Vollmacht an die Person des Kontoinhabers gebunden und erlösche mit dessen Tod, so die Argumentation der Anklage.

Verhandlung am Donnerstag

Der Prozess gegen die Frau ist für diesen Donnerstag angesetzt. Sie muss sich wegen Unterschlagung verantworten. Die beiden Töchter des Verstorbenen treten als Nebenklägerinnen auf und fordern die Rückzahlung der 21.500 Euro. Die Staatsanwaltschaft plädiert für 33 Monate Haft.

Ob die Verteidigung argumentieren wird, die Frau habe im Sinne ihres Partners gehandelt, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Überweisungen kurz vor und nach dem Tod haben für erhebliche rechtliche Konsequenzen gesorgt. Wie die Zeitung El País berichtet, könnte das Urteil richtungsweisend für ähnliche Fälle sein, in denen Vollmachten im Erbfall ausgenutzt werden. Das Gericht wird am Donnerstag die Beweisaufnahme durchführen.


Quelle: europapress.es

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