
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Kindsabandon in Málaga: Zynische Eltern verurteilt
Ein Akt der Barbarei, den nichts entschuldigt
Es gibt Momente, da versagt die menschliche Vorstellungskraft. Der Fall, den die Audiencia de Málaga nun abgeurteilt hat, gehört zweifellos dazu. Zwei Menschen, die gerade Eltern geworden sind, legen ihr eigenes Fleisch und Blut in einer kalten Oktober-Nacht auf einer Betonfläche neben einem Bahnhof ab – und gehen danach seelenruhig zum Zug. Das ist keine Verzweiflungstat, das ist pure Kälte.
Die Richter sahen es genauso und verurteilten beide Elternteile zu jeweils sieben Jahren Haft. Das Gericht wertete das Aussetzen des Säuglings als versuchten Totschlag – und nicht lediglich als Aussetzungsdelikt. Diese juristische Einordnung ist ein wichtiges Signal: Wer ein hilfloses Neugeborenes seinem Schicksal überlässt, muss sich nicht nur wegen einer Ordnungswidrigkeit des Lebens verantworten, sondern wegen eines Kapitalverbrechens.
Der Weg zum Bahnhof statt zum Krankenhaus
Die Fakten, die in der Urteilsbegründung festgehalten wurden, zeichnen ein verheerendes Bild der Angeklagten. Die Frau gebar in der Nacht, kurz darauf wickelte sie das Kind in eine Toalla und eine gefundene Sweatshirt-Jacke und legte es zwischen Büsche in der Nähe der Station Victoria Kent. Die Temperaturen lagen damals bei etwa 21 Grad – das war wohl die einzige Gnade, die dem Mädchen zuteilwurde. Hätte es stärker gefroren, wäre das Kind wohl nicht mit dem Leben davongekommen.
Bemerkenswert ist die Kaltblütigkeit, mit der die beiden danach agierten. Sie riefen keinen Notarzt, obwohl sie das bei den Wehen noch getan hatten. Sie suchten keine Hilfe, niemanden, der das Kind hätte retten können. Stattdessen nahmen sie die Cercanías nach Fuengirola, verbrachten den Tag in der Wohnung des Mannes – und wechselten wenig später ihre Telefonnummern. Nicht etwa aus Scham, sondern aus Angst, aufgespürt zu werden. Erst als die Mutter über soziale Medien erfuhr, dass das Baby überlebt hatte und am Morgen gefunden worden war, muss ihnen klar geworden sein, dass ihre Tarnung nicht mehr lange halten würde.
Versuchter Totschlag: Warum die Verteidigung scheitern muss
Wer nun argumentiert, die Frau habe doch nur Panik gehabt oder unter Schock gestanden, den belehrt die Urteilsbegründung eines Besseren. Die Richter stellen klar, dass es unerheblich sei, ob die Mutter überhaupt von ihrer Schwangerschaft wusste. Entscheidend ist, dass beide Angeklagten die reale Möglichkeit des Todes ihres Kindes in Kauf nahmen. Eine hilflose Kreatur, mitten in der Nacht, an einem abgelegenen Ort – die Gefahr war offensichtlich und wurde billigend in Kauf genommen.
Die Verteidigung versuchte mit der haarsträubenden Behauptung zu kontern, das Baby sei tot oder zumindest bewusstlos gewesen, weil es nicht weinte und die Augen geschlossen hatte. Das Gericht folgte dem nicht. Auch der Vater, der sogar bestreitet, der Erzeuger zu sein, kann sich nicht exkulpieren: Er hat nichts unternommen, um die Tat zu verhindern. Er hat zugeschaut, wie seine Partnerin das Kind weglegte – und ist mitgegangen. Das ist Mitschuld im Sinne des Gesetzes.
Gerechtigkeit, aber keine Genugtuung
Das Strafmaß von sieben Jahren pro Person ist hart, aber angemessen. Hätte das Mädchen die Nacht nicht überlebt, säßen die beiden wohl wegen Mordes ein. Die Auflagen – zehn Jahre Annäherungsverbot, zehn Jahre Führungsaufsicht und der Entzug des Sorgerechts – sind konsequent. Die Richter stellten zudem klar, dass mildernde Umstände wie Alkohol oder Verblendung nicht greifen.
Und doch bleibt ein schaler Nachgeschmack. Dieser Fall zeigt, wie fragil die Schwelle zur Unmenschlichkeit sein kann. Zwei Erwachsene, die zu einem Sportevent fahren wollten, konnten ein Neugeborenes zurücklassen wie einen Müllsack. Der einzige Trost ist, dass die Justiz hier nicht weggeschaut hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision läuft. Sollten die Berufungen Erfolg haben, wäre das ein fatales Signal – nicht nur für die Überlebende, die ein Leben lang mit den Narben dieser Nacht kämpfen muss.
Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, wurde das Urteil bereits im Februar dieses Jahres gesprochen, die schriftliche Begründung liegt nun vor. Dass die juristische Aufarbeitung so lange dauert, ist bedauerlich. Doch die Botschaft ist angekommen: Wer sein Kind aussetzt, dem droht Gefängnis – nicht nur symbolische Reue.
Quelle: europapress.es