Kanaren fordern Residenzpflicht für Immobilienkäufe

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Kanarische Inseln

Kanaren fordern Residenzpflicht für Immobilienkäufe

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat einen weitreichenden Vorschlag zur Eindämmung der Wohnungskrise vorgelegt. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, wurde ein entsprechender Entwurf für ein königliches Gesetzesdekret an die spanische Zentralregierung übermittelt. Kern des Papiers ist eine deutliche Einschränkung des Immobilienkaufs für Nicht-Residenten.

Zehn Jahre Wartezeit für Käufer

Der Vorstoß sieht vor, dass der Erwerb von Wohneigentum auf dem Archipel künftig an Bedingungen geknüpft wird. Konkret sollen Käufer eine ununterbrochene Aufenthaltsdauer von zehn Jahren auf den Inseln nachweisen müssen. Alternativ soll eine Gesamtdauer von 15 Jahren Wohnsitz, die nicht zwingend am Stück erfolgt sein muss, als Nachweis genügen.

Der Sprecher der Regionalregierung, Alfonso Cabello, betonte gegenüber Journalisten die rechtliche Fundierung des Vorschlags. Die technischen Dokumente seien von der Rechtsabteilung der Autonomen Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit Spezialisten für Gemeinschaftsrecht erstellt worden. Man sei überzeugt, dass die Maßnahmen rechtlich umsetzbar seien.

Regelung für Zweitwohnungen und Unternehmen

Das Regelwerk sieht Ausnahmen vor: Demnach wäre der Erwerb von zwei Immobilien in zwei verschiedenen Gemeinden möglich – eine als Hauptwohnsitz, eine weitere als Feriendomizil. Für den Erwerb weiterer Objekte sollen je nach Gemeinde zusätzliche steuerliche Belastungen greifen. Diese Abgaben sind laut Entwurf daran gekoppelt, dass die Immobilien dem Wohnungsmarkt für Dauervermietung zugeführt werden. Für juristische Personen, also Unternehmen und Gesellschaften, gelten die verschärften Bedingungen ebenfalls.

Die Regionalregierung stützt ihre Forderung nach Sonderregelungen auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser Artikel erlaubt spezifische Maßnahmen für sogenannte Regionen in äußerster Randlage. Cabello zufolge benötigen die Kanaren Anpassungen, die sich vom Festland unterscheiden. Als Begründung führt er an, dass rund 30 Prozent der Wohnungen von Ausländern erworben werden, die nicht in der Autonomen Gemeinschaft gemeldet sind. Diesem als spekulativ eingestuften Kaufverhalten soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Verweis auf bisherige Gesetzgebung

Der Sprecher verwies zudem auf die wohnungspolitischen Anstrengungen der laufenden Legislaturperiode. Vier Gesetzesänderungen seien bereits verabschiedet worden. Diese hätten unter anderem den Bau von 4.000 öffentlichen Wohnungen ermöglicht. Interessenten für diese Objekte müssen bereits jetzt eine Wohndauer von mehr als zehn Jahren auf den Inseln nachweisen.

Die Regierung hofft nun auf eine Behandlung und Verabschiedung des Entwurfs durch die Ständige Deputation des Regionalparlaments. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt jedoch bei der Zentralregierung in Madrid.


Quelle: europapress.es

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