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Geschworene sprechen „El Baba" im Todesfall frei
Ein Toter nach Familiendrama: Gericht stuft tödlichen Schuss als Notwehr ein
Im Prozess um die tödlichen Schüsse vom September 2024 im Stadtteil El Torrejón in Huelva hat die Geschworenenjury den Angeklagten M.S., bekannt als „El Baba", vom Vorwurf des Mordes an seinem Schwager freigesprochen. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, wertete das Gremium die Tat als gerechtfertigte Notwehr. M.S. habe in berechtigter Angst um das eigene Leben gehandelt, als er R.M. erschoss.
Trotz des Freispruchs im Mordfall blieb das Urteil nicht ohne Konsequenzen: Wegen versuchten Totschlags und illegalen Waffenbesitzes wurde M.S. für schuldig befunden. Die Jury sah es zudem als erwiesen an, dass der zweite Angeklagte L.M., ebenfalls ein Schwager von M.S., das Feuergefecht an jenem Tag eröffnet hatte. Auch er wurde wegen zweifachen versuchten Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Bei der Schießerei war neben dem Getöteten ein weiterer Mann durch Schüsse verletzt worden.
Die Ereignisse des 10. September 2024
Der Vorfall ereignete sich, als L.M. in seinem Fahrzeug vor dem Wohnhaus von M.S. ankam und das Feuer eröffnete. Nach den Ermittlungen der Polizei wurden die Schüsse aus dem Inneren des Wagens abgegeben. Die Spurenlage an dem Auto – sechs Patronenhülsen sowie Schmauchspuren – untermauerte diese Annahme. Die Projektile hatten eine Flughöhe, die auf Schüsse aus sitzender oder hockender Position hindeutete.
Im Anschluss an diese erste Schusssequenz begab sich der spätere Todesschütze R.M. zum Haus von M.S. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von einem heimtückischen Mord ausgegangen und hatte für M.S. eine Haftstrafe von 20 Jahren gefordert. Die Verteidigung hingegen argumentierte, M.S. habe in Todesangst gehandelt, da R.M. bewaffnet mit einem Messer auf ihn zugestürmt sei und gerufen habe: „Ich bring dich um".
Forensische Details und Waffenarsenal
Die Rechtsmedizinerin, die die Obduktion des getöteten R.M. durchführte, beschrieb vor Gericht den Tod durch einen Herzdurchschuss als „mortal de necesidad" – also zwangsläufig tödlich. Die Einschusswunde deutete darauf hin, dass das Opfer im Treppenhaus stand, als die Kugel ihn aus einer erhöhten Position traf. Der Schütze habe sich in etwa einem Meter Entfernung befunden, da die Kleidung keine Schmauchspuren aufwies.
Die Ermittler der Kriminalpolizei fanden am Tatort eine Vielzahl von Beweismitteln. Neben mehreren Einschusslöchern im Gebäude wurde eine Kugel in unmittelbarer Nähe des Opfers sichergestellt. Im Apartment von M.S. entdeckten die Beamten ein regelrechtes Waffenlager: 13 abgefeuerte Hülsen im Wohnzimmer, eine leere Waffenhalterung sowie 69 unbenutzte Patronen unterschiedlicher Kaliber.
Die für R.M. tödliche Kugel stammte aus einem Revolver des Kalibers 357 Magnum. Die im Auto von L.M. gefundenen Hülsen gehörten hingegen zu einer Pistole des Modells Parabellum. Ein DNA-Abgleich bestätigte zudem, dass das am Tatort gefundene Messer von dem Getöteten R.M. stammte. Die Geschworenen sahen die Notwehrthese daher als bestätigt an, auch wenn M.S. für die anderen Delikte nun eine Haftstrafe zu erwarten hat. Das Strafmaß wird in einem weiteren Schritt vom Gericht festgelegt.
Quelle: europapress.es