Gericht kippt Urteil gegen Xabi Alonsos Villa

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

San Sebastián

Gericht kippt Urteil gegen Xabi Alonsos Villa

von Redaktion2 Min. Lesezeit

Erfolg für Ex-Nationalspieler

Der Streit um das Anwesen von Xabi Alonso in San Sebastián ist in eine neue Runde gegangen – und diesmal hat der ehemalige Fußballprofi die Nase vorn. Das Oberste Gericht des Baskenlandes (TSJPV) hat die Baugenehmigung für seine Villa am Monte Igeldo für rechtmäßig erklärt und damit eine frühere Entscheidung eines Verwaltungsgerichts gekippt.

Kern des Rechtsstreits

Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichtshofs gab den Berufungen von Alonsos Gesellschaft Tavaro XXI sowie der Stadtverwaltung von San Sebastián statt. Damit wird das Urteil aus dem Jahr 2024 aufgehoben, das die Baulizenz noch als nicht rechtskonform eingestuft hatte. Das Gericht sieht in dem Bau auf dem nicht als Bauland ausgewiesenen Grundstück in Txalin keine Verstöße gegen geltendes Recht. Wie es in dem Beschluss vom 13. Oktober heißt, erfülle das Gebäude alle städtebaulichen Anforderungen. Gegen das Urteil kann allerdings noch Revision beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden.

Vorgeschichte mit TAV-Bezug

Der Fall hat eine längere Vorgeschichte, die mit dem Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke im Stadtteil Martutene zusammenhängt. Der ursprüngliche Eigentümer eines dortigen Bauernhauses hatte im Zuge der Enteignung für die Bahntrasse das Recht erhalten, sein Anwesen zu rekonstruieren. Dafür bekam er eine städtische Genehmigung für ein vergleichbares Gebäude am Monte Igeldo. Dieses Recht verkaufte er jedoch weiter – über einen Zwischenbesitzer gelangte es 2018 schließlich an Alonsos Firma.

Argumentation der Richter

Die Richter argumentieren nun, dass eine originalgetreue Kopie des abgerissenen Gebäudes ohnehin nicht möglich gewesen wäre. Da das Gesetz keine zwingende traditionelle Bauweise vorschreibe, entspreche das realisierte Projekt vollständig den geltenden Bau- und Gestaltungsvorschriften. Die Entscheidung bestätigt damit die ursprüngliche Verwaltungsentscheidung der Stadt, die die Lizenz erteilt hatte.

Der Fall hatte über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt, da Alonsos Anwesen in einem landschaftlich geschützten Bereich liegt und immer wieder Kritik von Umweltschützern und Nachbarn hervorrief.

Basierend auf einem Bericht von Europa Press


Quelle: europapress.es

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