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Gericht archiviert Terror-Verfahren gegen zwölf CDR-Mitglieder
Verfahren gegen Katalonien-Aktivisten eingestellt
Die spanische Audiencia Nacional hat das Verfahren gegen zwölf Mitglieder der Comités de Defensa de la República (CDR) endgültig beendet. Die Richter der Strafkammer verfügten die Einstellung des Verfahrens, da die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beschuldigten als erloschen gilt. Grundlage ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Juli, die die spanische Amnestie für die Unabhängigkeitsbewegung bestätigt hatte.
Richter folgen EU-Rechtsprechung
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten nach dem Urteil aus Luxemburg auf eine Einstellung des Verfahrens gedrängt. Die Kammer folgte dieser Argumentation nun: Die Amnestie verstoße nicht gegen EU-Richtlinien zur Terrorismusbekämpfung, weshalb die vorgeworfenen Handlungen unter das Amnestiegesetz fallen.
In ihrer Begründung stellen die Richter klar, dass die Taten - obwohl zunächst als mögliches Terrorismusdelikt eingestuft - keine schwerwiegenden vorsätzlichen Menschenrechtsverletzungen darstellen. Daher seien auch die Grundsätze der Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung nicht verletzt.
Jahrelanges Verfahren ohne Urteil
Der Fall hatte eine lange Vorgeschichte: Erst im November 2023 hatte die Strafkammer die Anklage gegen die zwölf Beschuldigten zugelassen und den Prozess vorbereitet. Der damalige Ermittlungsrichter Manuel García Castellón warf ihnen vor, einer radikalen Gruppierung namens Equipo de Respuesta Táctica (ERT) anzugehören, die gewaltsam die Unabhängigkeit Kataloniens erreichen wollte.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft härtere Töne angeschlagen und für die zwölf Angeklagten Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, Besitz und Herstellung von Sprengstoffen sowie versuchter Sachbeschädigung gefordert.
Die Audiencia Nacional hatte den EuGH angerufen, weil sie die Anwendung des Amnestiegesetzes auf diesen Fall für europarechtswidrig hielt. Wie die Richter selbst einräumten, befürchteten sie, dass eine Amnestie Straflosigkeit für schwere Straftaten bedeuten könnte. Der EuGH sah dies jedoch anders.
Die Entscheidung markiert das Ende eines Kapitels, das mit den Unruhen rund um das Unabhängigkeitsreferendum von 2017 begann und sich über Jahre durch die Instanzen zog. Für die zwölf Aktivisten endet damit ein Verfahren, das ohne rechtskräftiges Urteil zu ihren Lasten ausging.
Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, ist die Entscheidung der Strafkammer bereits ergangen und das Verfahren offiziell geschlossen.
Quelle: europapress.es