Generalstreik in Spanien: Kampf um bezahlbares Wohnen

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Spanien

Generalstreik in Spanien: Kampf um bezahlbares Wohnen

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Ein historischer Schritt

Die spanische Wohnungsnot eskaliert: Erstmals seit über einem Jahrzehnt haben sich die beiden größten Gewerkschaften des Landes zu einem gemeinsamen Generalstreik zusammengefunden. CCOO und UGT wollen mit einem 24-stündigen Ausstand am 11. November ein Zeichen setzen, das weit über den Arbeitsplatz hinausgeht. Es ist die erste derartige Aktion seit dem 14. November 2012, als die Gewerkschaften gegen die Sparpolitik der damaligen konservativen Regierung unter Mariano Rajoy mobil machten.

Unterstützung kommt dabei von der einflussreichen Mietergewerkschaft Sindicato de Inquilinas, die als Initiatorin der Proteste gilt. Auch kleinere Organisationen wie CGT, CO.BAS und Solidaridad Obrera haben sich der Bewegung angeschlossen. Gleichzeitig haben sich jedoch wichtige Akteure gegen eine Teilnahme ausgesprochen: Der Beamtenbund CSIF will den Streik nicht unterstützen, da man sich ausschließlich auf arbeitsrechtliche Themen konzentrieren wolle. Auch die Gewerkschaft USO lehnt die Beteiligung ab – mit dem Verweis, dass es in einem aufgelösten Parlament mit geschäftsführender Regierung keinen direkten Adressaten für die Forderungen gebe. Stattdessen will man die Anliegen in die bevorstehende Wahlkampagne einbringen.

Wohnen wird zum Lohnthema

Der Kern des Protests lässt sich auf eine einfache Formel bringen: Die Gehälter reichen nicht mehr aus, um die Mieten zu bezahlen oder eine Immobilie zu erwerben. In einer gemeinsamen Erklärung beschreiben UGT und CCOO die Situation als Folge einer „unersättlichen Immobiliengier“, die mit einem Grundrecht der Bürger Spekulation betreibe. Die Gewerkschaften fordern daher deutlich geringere Mietpreise und ein Ende aller Zwangsräumungen. Darüber hinaus sollen unbefristete Arbeitsverträge und eine Vermögenssteuer zur Finanzierung eines öffentlichen Wohnungsbaus eingeführt werden. Der Ausstand ist das vorläufige Ende einer Welle von Protesten und Mahnwachen, die in den vergangenen Wochen durch viele spanische Städte zogen.

Zündstoff kurz vor der Wahl

Das Timing der Arbeitsniederlegung sorgt für zusätzliche Spannung: Der Streiktag liegt nur 18 Tage vor den vorgezogenen Neuwahlen am 29. November und exakt zwei Tage vor dem offiziellen Start des Wahlkampfs. Die Gewerkschaften betonen, die Aktion bewusst nicht in die heiße Phase des Wahlkampfs gelegt zu haben, wobei ein Termin im Herbst von vornherein beabsichtigt gewesen sei.

Bei den Arbeitgeberverbänden stößt die Ankündigung auf scharfe Kritik. CEOE und Cepyme bezeichnen den Ausstand als „unannehmbar“ und zweifeln an dessen arbeitsrechtlicher Grundlage. Aus Sicht der Unternehmer zielen die Proteste auf politische und haushaltspolitische Entscheidungen, für die nicht die Betriebe, sondern die Verwaltung verantwortlich sei. Es sei „schwer zu rechtfertigen“, die Wirtschaft in einer solchen Phase für politischen Druck zu instrumentalisieren, so der Vorwurf. Eine abschließende rechtliche Bewertung wollen die Arbeitgeber jedoch erst nach Prüfung des offiziellen Streikaufrufs abgeben.

Ein Grundrecht im Fokus

Die juristische Debatte dreht sich um die Frage, ob der Streik den Vorgaben des Arbeitsrechts entspricht. Nach dem Gesetz wäre eine Arbeitsniederlegung illegal, wenn sie aus rein politischen Motiven erfolgt. Der Streik gegen Regierungspolitik ist davon jedoch nicht zwangsläufig erfasst – das spanische Verfassungsgericht legt den Begriff der beruflichen Interessen traditionell weit aus.

UGT-Chef Pepe Álvarez weist die Kritik der Arbeitgeber entschieden zurück. In einem Interview betonte er, der Streik sei „absolut verfassungskonform“. Zudem mahnte er, dass die Unternehmen selbst von der Krise betroffen seien: In angespannten Regionen finde man kaum noch Personal – schlicht, weil sich Arbeitnehmer die Mieten nicht leisten könnten. Die Patronale, so Álvarez, solle sich deshalb lieber der Bewegung anschließen, statt sie zu blockieren. Eine juristische Entscheidung über die Zulässigkeit des Protests dürfte erst in den kommenden Wochen fallen. Wie die Gewerkschaften mitteilen, muss der offizielle Streikaufruf mindestens zehn Tage vor dem Termin beim Arbeitsministerium eingereicht werden.

Unter Verweis auf Informationen von 20 Minutos.


Quelle: 20minutos.es

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