Falle mit Todesfolge: Jäger scheitert vor Gericht

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Baskenland

Falle mit Todesfolge: Jäger scheitert vor Gericht

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Ein Urteil mit Signalwirkung

Es ist ein Urteil, das Tierfreunde aufhorchen lässt und selbsternannten „Jägern“ eine klare Grenze aufzeigt: Wer mit verbotenen, nichtselektiven Vorrichtungen die Natur in eine Todesfalle verwandelt, muss mit den Konsequenzen rechnen – und zwar auch dann, wenn die Justiz im Strafprozess zuvor Freispruch verkündete. Das Tribunal Superior de Justicia del País Vasco (TSJPV) hat nun die Geldstrafe von 1.500 Euro und das zweijährige Jagdverbot für einen Mann aus Abanto Zierbena bestätigt. Seine legale Fassade, er habe doch nur gejagt, ist damit endgültig zerbröselt.

Ein qualvoller Tod im Februar 2021

Der Fall, der nun höchstrichterlich geprüft wurde, ist erschütternd. Im Februar 2021 entdeckten Forstbeamte und die örtliche Polizei in einem Gelände nahe Abanto Zierbena eine qualvoll verendete Mastina. Das Tier war in einer perfiden Konstruktion aus einem Metalllazo, einer im Boden verankerten Stange und zusätzlichen, mit Nägeln gespickten Holzbrettern verendet – stranguliert, hilflos, fernab jeder Jägerromantik. Diese Vorrichtung, darauf pochte bereits die Verwaltung, ist kein Jagdwerkzeug, sondern ein grausames Folterinstrument, das die baskische Jagdgesetzgebung (Gesetz 2/2011) aus gutem Grund als nichtselektives Mittel verbietet. Sie unterscheidet nicht zwischen Wild, Haustier oder Spaziergänger – sie tötet blind.

Der Mythos von der Doppelbestrafung

Der Beschuldigte versuchte nun vor Gericht, mit einem juristischen Kniff aus der Verantwortung zu schlüpfen. Sein Argument: Man dürfe ihn nicht zweimal für dieselbe Tat belangen. Schließlich sei er ja schon im Strafverfahren freigesprochen worden – da dürfe die Verwaltung nicht noch einmal nachtreten. Ein Argument, das auf den ersten Blick nach rechtsstaatlicher Selbstverständlichkeit klingt. Doch die Richter in Bilbao ließen diese Verteidigungslinie nicht gelten – und das ist gut so.

Ihre Begründung ist von bemerkenswerter Klarheit: Der Freispruch im Strafprozess bezog sich auf die Tatbestände des Strafgesetzbuches (Delikte gegen die Tierwelt und Tierquälerei). Das Verwaltungsverfahren hingegen verhandelte über einen völlig anderen Unrechtsgehalt: den Verstoß gegen die Regeln der Jagdausübung. Während es im Strafrecht um das Schutzgut Fauna und Tierwohl ging, stand im Verwaltungsverfahren die Ordnung der Jagd und der Gebrauch erlaubter Mittel im Zentrum. Das baskische Obergericht betont: Es handelt sich um zwei klar voneinander getrennte Rechtsgüter, die beide geschützt werden müssen. Der eine Prozess hat mit dem anderen schlicht nichts zu tun.

Diese Unterscheidung ist mehr als nur ein juristisches Glasperlenspiel. Sie ist die logische Konsequenz einer modernen Rechtsauffassung, die nicht erlaubt, dass man sich durch einen formalen Freispruch in einem Bereich gleichzeitig der Verantwortung im anderen entzieht. Wer also glaubt, durch die Hintertür eines Strafprozesses einer gerechten Verwaltungsstrafe entgehen zu können, hat sich geirrt. Das Urteil stellt klar: Die Absage des Strafrichters bedeutet nicht das Ende der staatlichen Kontrolle. Der Schutz der Natur ist eben kein subsidiäres Recht, das erst dann greift, wenn Paragraphen des Strafgesetzbuches einschlägig sind.

Konsequenz statt Schönfärberei

Die Entscheidung aus Bilbao ist ein deutliches Signal an alle, die im Unterholz tödliche Schlingen legen und sich hinterher als unschuldige Waldbesucher inszenieren. Sie zeigt, dass die Justiz bereit ist, genau hinzuschauen und auch dort zu bestrafen, wo Strafrichter aus Beweisgründen nicht verurteilen konnten. Die 1.500 Euro Geldbuße und das zweijährige Jagdverbot mögen für manche wie eine moderate Strafe wirken – angesichts des qualvollen Todes eines geliebten Familienhundes sind sie jedoch ein wichtiges Zeichen. Ein Zeichen, dass illegale Fallen nicht nur Tierquälerei sind, sondern ein Angriff auf die rechtsstaatliche Ordnung der Jagd selbst.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Obersten Gerichtshof ist möglich. Doch die Argumentation des baskischen Gerichts sitzt. Wer sich nun noch einmal vor den obersten Richtern Spaniens versuchen will, braucht nicht nur gute Anwälte, sondern vor allem ein dickes Fell – das ihm die Justiz in Bilbao bereits erfolgreich über die Ohren gezogen hat.

Das baskische Obergericht (TSJPV) bestätigte die Sanktion eines Jägers in Abanto Zierbena. Die Entscheidung stützt sich auf die baskische Jagdgesetzgebung und grenzt das Verwaltungsverfahren klar von der strafrechtlichen Dimension ab.


Quelle: europapress.es

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