
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Ex-Richter kämpft gegen Hassverfahren
Manipulierte Screenshots?
Im Rechtsstreit um den früheren Richter Manuel Piñar zeichnet sich eine neue Eskalation ab. Seine Anwälte haben bei der Audiencia Provincial in Granada die Einstellung des Verfahrens beantragt. Der Vorwurf: Die belastenden Social-Media-Einträge, die Piñar angelastet werden, existieren in dieser Form nie – sie seien vielmehr das Produkt digitaler Bildbearbeitung.
Verteidigung präsentiert Gutachten
Die Verteidigung stützt ihren Antrag auf umfangreiches Beweismaterial. Demnach sollen Computerforensiker und Experten der Guardia Civil nachgewiesen haben, dass die fraglichen Posts nicht im Account des Ex-Magistraten auftauchen. Die Anklage stütze sich auf „fotocomposiciones falsas“, also auf Fotomontagen, die mit KI-Tools oder Grafikprogrammen erstellt worden seien, so die Argumentation. Diese seien zudem ohne richterliche Anordnung in das Verfahren eingebracht worden, was gegen die geforderten Beweisstandards verstoße.
Formfehler und Befangenheitsvorwürfe
Darüber hinaus attackiert das Anwaltsteam die Verfahrensweise selbst. So sei die Eröffnung des Hauptverfahrens auf Betreiben einer Organisation erfolgt, deren Zulassung als Nebenklägerin zuvor abgelehnt worden war. Auch die Besetzung der Richterbank sei problematisch: Zwei der beteiligten Magistrate hätten bereits 2023 über die Einleitung des Verfahrens entschieden und seien nun befangen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die angebliche „prospektive Ermittlung“. Die Justiz habe nach Äußerungen über die Roma-Gemeinschaft gefahndet, die in keiner ursprünglichen Anzeige erwähnt wurden. Dieser Ansatz, so die Verteidigung, verletze die Unschuldsvermutung und gleiche einer verbotenen „Fishing Expedition“. Zudem sei der Zugriff auf ein privates Facebook-Profil mit nur wenigen Followern ohne richterlichen Beschluss erfolgt – ein klarer Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis.
Rufschädigung trotz Ehrung
Piñar, der 2024 vorzeitig in den Ruhestand trat, sieht durch die öffentliche Berichterstattung über den Fall seinen Ruf nachhaltig geschädigt. Seine Anwälte betonen, dass ihr Mandant stets enge Verbindungen zur Roma-Community gepflegt habe. Er sei sogar von der Hermandad Gitana de Andalucía für seine Forschung zur Herkunft der Roma und zur Geschichte des Flamenco ausgezeichnet worden.
Die Staatsanwaltschaft hat sich bereits auf die Seite der Verteidigung geschlagen und fordert ebenfalls die Einstellung des Verfahrens. Wie die Nachrichtenagentur Europa Press berichtet, muss nun zunächst über die Nichtigkeitsanträge entschieden werden, bevor über die Zukunft des Verfahrens befunden wird. Eine neue Kammer, die ohne die befangenen Richter besetzt werden muss, wird über das weitere Vorgehen beraten.
Quelle: europapress.es