
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Das Spiel mit den Zahlen
Legitimität der Klage anerkannt
Die juristische Auseinandersetzung um die außerordentliche Regularisierung von Migranten in Spanien erreicht eine neue Ebene. Das Oberste Gericht des Landes hat die Beschwerde der Partei Vox gegen das im April beschlossene Verfahren grundsätzlich zur Prüfung zugelassen. Zur Begründung führen die Richter an, dass die Maßnahme das Potenzial habe, die Zusammensetzung des Wählerverzeichnisses und damit die politische Repräsentation zu beeinflussen. Genau hierin sehen sie eine ausreichende Verbindung zur politischen Agenda der Partei, die Migration und deren Bekämpfung als zentrales Anliegen betrachtet.
Ablehnung der einstweiligen Verfügung
Trotz dieser Anerkennung der Klageberechtigung lehnten die Richter den Eilantrag von Vox ab, das Dekret bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen. Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, konnte die Partei keinen unwiderruflichen Schaden nachweisen. Zudem, so die Argumentation, überwiege das allgemeine Interesse an einer sofortigen Umsetzung der Regelung gegenüber den Bedenken der Kläger. Die sogenannte Sección Quinta der Verwaltungskammer betonte, dass für eine solche Aussetzung auch keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme erkennbar sei.
Keine direkte Auswirkung auf Wahlen
Der Annahme einer unmittelbaren Wahlrelevanz widersprechen Fachleute allerdings. Die aktuelle Regularisierung führt zunächst nicht dazu, dass neu anerkannte Migranten an Urnengängen teilnehmen dürfen. Das Wahlrecht in Spanien ist an die Staatsbürgerschaft gekoppelt, die in der Regel erst nach mehreren Jahren legalen Aufenthalts erworben werden kann. Eine kurzfristige Veränderung der Wählerstruktur durch das Dekret ist daher nicht zu erwarten.
Klagen aus den Regionen
Neben Vox hatten auch andere Akteure Klagen eingereicht, darunter die Region Madrid. Deren Regierungschefin Isabel Díaz Ayuso befürchtete negative Folgen für die öffentlichen Dienste in den Bereichen Wohnen, Gesundheit und Bildung. Auch diese Argumentation verfing vor Gericht nicht. Der Senat stellte klar, dass die befürchteten Nachteile nicht schwerwiegend genug seien, um eine nationale Norm zu stoppen. Gleichzeitig verwiesen die Richter auf den öffentlichen Nutzen der Regularisierung: Sie diene der sozialen Integration, der Bekämpfung von Ausbeutung und der Verbesserung der Migrationsverwaltung. Zudem stärke die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt die Sozialversicherung und die Steuerbasis des Landes.
Minderheitsvotum mit europäischem Verweis
Die Entscheidung fiel nicht einstimmig. Zwei Richter legten ein Sondervotum ein und plädierten für eine Aussetzung. Sie argumentieren, das Dekret könnte gegen europäisches Recht verstoßen. Konkret verweisen sie auf den bevorstehenden EU-Migrationspakt, der die Rückführung abgelehnter Asylbewerber effektiver gestalten soll. Die Regularisierung von Personen mit bestehender Ausweisungsanordnung, so die Kritik der abweichenden Stimmen, laufe diesem Ziel zuwider. Sie gehen sogar so weit, von einer "administrativen Amnestie" zu sprechen, die auch rechtskräftig verhängte Ausweisungen außer Kraft setze.
Für die Regierung bleibt das Verfahren ein Kernstück ihrer Migrationspolitik, während Kritiker weiterhin auf eine umfassende gerichtliche Prüfung drängen. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Dekrets steht noch aus.
Wie 20minutos.es berichtet.
Quelle: 20minutos.es