Gericht stoppt Freigang von Ex-ETA-Führungskraft

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Baskenland

Gericht stoppt Freigang von Ex-ETA-Führungskraft

von Redaktion

Frühere ETA-Angehörige müssen zurück in Haft

Ein Richter der Audiencia Nacional, José Luis Castro, hat eine deutliche Korrektur vorgenommen: Er hat den sogenannten Freigang für zwei ehemalige Mitglieder der verbotenen baskischen Untergrundorganisation ETA aufgehoben. Die frühere ETA-Führungskraft Soledad Iparraguirre, bekannt unter ihrem Decknamen “Anboto”, und der Ex-Terrorist Juan Ramón Carasatorre müssen damit ihre Haft wieder im regulären Vollzug verbringen. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie die Nachrichtenagentur EFE berichtet.

Richter kritisiert “falsche Erwartungen”

In seinen schriftlichen Entscheidungen übt Richter Castro deutliche Kritik an der baskischen Regierung. Deren Entscheidung, das sogenannte “zweite Grad”-Regime zu lockern und einen Freigang zu ermöglichen, sei ein Fehler gewesen. “Es werden falsche Erwartungen bei der Inhaftierten geschaffen und den Opfern unnötige Unruhe bereitet”, heißt es in den Dokumenten. Er spricht von einer “Dysfunktion”, die niemandem nütze.

Besonders im Fall von Soledad Iparguirre, die wegen ihrer Beteiligung an zehn Morden, Anschlägen und weiteren schweren Straftaten zu 30 Jahren Haft verurteilt wurde, betont der Richter die Schwere der Taten. Zwar hätte sie im März 2027 theoretisch drei Viertel ihrer Strafe verbüßt, die endgültige Entlassung stünde aber erst für September 2034 an.

Fehlende individuelle Begründung als Kernproblem

Aus Sicht des Gerichts fehlte es der baskischen Regierung an der nötigen individuellen Begründung für diese Lockerung. Eine solche Maßnahme sei eine Ausnahme und müsse streng im Einzelfall geprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Resozialisierung. Obwohl Iparraguirre positive Gefängnisgutachten vorlägen, in denen sie ihre Taten bereue, die Gewalt ablehne und sich bei Opfern entschuldige, sei ein entscheidender Schritt nicht erfolgt: Sie habe noch keinen einzigen Ausgang vom Gericht bewilligt bekommen, der ihre Entwicklung in der Praxis hätte testen können. Diese “Probephase” sei im spanischen Strafvollzug aber ein wesentlicher Baustein für weitere Lockerungen.

Ähnlich argumentierte der Richter im Fall von Carasatorre, der ebenfalls eine 30-jährige Haftstrafe verbüßt. Hier fehlte der Regierungsentscheidung laut Castro ein konkreter Plan zur Umsetzung des Freigangs, wie es die Strafvollzugsordnung vorschreibt.

Politische Reaktionen und Rechtfertigungsversuche

Die Entscheidung des Nationalen Gerichts löste unterschiedliche Reaktionen aus. Die Opferschutzorganisation Covite begrüßte den Schritt und sprach von einem “eindeutigen Beleg” für ihre Kritik, dass das Strafrecht “ausgehöhlt” werde, um ETA-Häftlinge zu begünstigen. Der Oppositionsführer der Volkspartei (PP), Alberto Núñez Feijóo, stellte die Entscheidung in einen politischen Kontext und warf der spanischen Zentralregierung vor, die Freilassung sei Teil eines “vermummten Pakts” mit der linken Baskenpartei Bildu gewesen.

Die baskische Regierung hingegen zeigte sich in einer Stellungnahme zwar respektvoll gegenüber der Gerichtsentscheidung, betonte aber gleichzeitig, man habe stets den gesetzlichen Rahmen angewendet. Es handele sich lediglich um eine unterschiedliche Gewichtung der Strafziele zwischen Resozialisierung und Sühne.

Systemfrage: Wer entscheidet über Haftlockerungen?

Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: In wessen Zuständigkeit fällt die Gewährung von Haftlockerungen bei Terroristen? Der Richter der Audiencia Nacional stellt klar, dass eine vorzeitige Lockerung ohne richterliche Prüfung und ohne die vorgesehenen rechtlichen Stufen der Haftprogression nicht zulässig ist. Mit seinem Urteil stärkt er die Rolle der Justiz als kontrollierende Instanz gegenüber exekutiven Entscheidungen der Regionalregierungen im sensiblen Bereich des Terrorismusstrafvollzugs.

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