Baskenland informiert Opfer künftig direkt

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

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Baskenland informiert Opfer künftig direkt

von Redaktion1 Min. Lesezeit

Direkter Draht statt Umweg über Verbände

Das Justiz- und Menschenrechtsministerium der baskischen Regierung ändert seinen Kommunikationsweg mit Blick auf Strafgefangene. Künftig werden Opfer von Straftaten direkt über die Gewährung von Hafturlauben informiert. Damit reagiert die Behörde auf festgestellte Mängel des bisherigen Prozederes, wie die Regierung in Vitoria-Gasteiz mitteilte.

Bislang lief die Benachrichtigung über Opferverbände. Die sollten ihre Mitglieder vorab über für sie emotional belastende Entscheidungen unterrichten. Diese Praxis erwies sich jedoch als problematisch. In einigen Fällen erreichten die Hinweise die Betroffenen gar nicht, in anderen sollen sensible und geschützte Details aus den Akten an die Öffentlichkeit gelangt sein.

Neue Kanäle für mehr Diskretion

Um die gesetzlich verankerten Rechte der Geschädigten mit einem effizienteren und einheitlicheren Verfahren zu verbinden, hat das Ministerium nun spezielle Kontaktwege eingerichtet. Betroffene, die über Hafturlaube in ihrem Fall informiert werden möchten, können sich künftig direkt an die Opferschutzabteilung wenden. Erreichbar ist diese über eine eigens geschaltete Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse.

Die zuständige Direktion für Opferbetreuung will Anfragen persönlich bearbeiten, offene Fragen klären und die rechtlich zulässigen Informationen zur Verfügung stellen. Dabei sollen nach Angaben der Behörde die Vertraulichkeit und der Datenschutz umfassend gewahrt bleiben. Die Umstellung bedeute keine Einschränkung der bestehenden Rechte, betont die Regierung. Weiterhin gelte das institutionelle Versprechen, Opfer im gesamten Verfahren zu schützen, zu begleiten und zu unterstützen.

Wer die neuen Kontaktmöglichkeiten nutzen möchte, erreicht die Behörde unter der Rufnummer 945 01 66 28 oder per E-Mail an atencionvictimas@euskadi.eus. Die Entscheidung markiert einen Kurswechsel: Anstatt auf die Weiterleitung durch Dritte zu hoffen, haben Betroffene nun einen direkten und sicheren Draht zur Justizverwaltung. Wie die baskische Regierung mitteilt, basiert die Neuregelung auf einer Überprüfung der bisherigen Praxis, die als unzureichend bewertet wurde. Die Kommunikation erfolgt demnach auf Wunsch der Opfer individualisiert und unter Wahrung aller Schutzmechanismen.


Quelle: europapress.es

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