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Andalusien zieht gegen Wohnungsdekrete vor Gericht
Konflikt um Wohnungspolitik eskaliert
Die andalusische Landesregierung leitet rechtliche Schritte gegen die beiden Wohnungsdekrete der Madrider Zentralregierung ein. Wie die regionale Wohnungsbauministerin Rocío Díaz am Mittwoch in Sevilla mitteilte, werde der Gang zum Verfassungsgericht vorbereitet. Die Ankündigung folgt auf die umstrittene Verabschiedung der Dekrete durch die Ständige Vertretung des Abgeordnetenhauses, nachdem das Plenum die Vorlagen zuvor abgelehnt hatte.
Juristische Bedenken und Marktfolgen
Nach Angaben von Díaz stützt sich die Klage auf zwei zentrale Argumente: Zum einen sehe das juristische Gutachten der Regionalregierung einen klaren Eingriff in die Kompetenzen Andalusiens. Zum anderen werde durch die neuen Regelungen der Schutz des Privateigentums ausgehöhlt. Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf erste sichtbare Auswirkungen: Vermieter zögen sich zunehmend aus dem Markt zurück, was das ohnehin knappe Angebot weiter verknappe. Diese Entwicklung sei nicht hinnehmbar.
Kritik am Verfahren
Besonders scharf kritisierte Díaz das Zustandekommen der Dekrete. Die Tatsache, dass die Ständige Vertretung die Gesetzgebung beschlossen habe, obwohl die gewählten Abgeordneten sie ablehnten, nannte sie eine „demokratische Falle“. Der reguläre parlamentarische Weg sei damit umgangen worden. Auch der andalusische Regierungschef Juanma Moreno hatte die Vorgehensweise der Zentralregierung zuvor als „Betrug“ und „Täuschung der Demokratie“ bezeichnet. Er warf Ministerpräsident Pedro Sánchez vor, die Qualität der Demokratie bewusst zu untergraben.
Weiteres Verfahren
Bevor die Klage in Madrid eingereicht werden kann, durchläuft sie noch mehrere interne Stationen. Zunächst muss die Kommission der Vizekonsuln den Entwurf absegnen, anschließend prüft der Beratende Ausschuss der Region die Rechtmäßigkeit. Die endgültige Billigung obliegt schließlich dem Ministerrat der andalusischen Regierung. Erst danach kann der Rechtsstreit vor dem höchsten deutschen Gericht – dem Verfassungsgericht – eröffnet werden. Die Zentralregierung in Madrid begründet ihre Notverordnungen unter anderem mit dem Schutz von Mietern vor Obdachlosigkeit, wie im Fall einer betroffenen Frau in Madrid.
Quelle: europapress.es