Acht Jahre Haft für Bar-Wirt

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Rincón de la Victoria

Acht Jahre Haft für Bar-Wirt

von Jonas Beck

Der Tathergang

In der Nacht zum 27. Januar 2024 betrat eine junge Frau gemeinsam mit einem Freund ein Lokal in Rincón de la Victoria. Gegen 22 Uhr trafen sie ein, konsumierten mehrere alkoholische Getränke. Im Laufe des Abends verschlechterte sich der Zustand der Frau; sie übergab sich auf der Toilette. Der 61-jährige Betreiber des Pubs bot dem Begleiter an, sich um die Frau zu kümmern. Der Freund verließ das Lokal im Vertrauen darauf, dass sie in guten Händen sei, wie die Staatsanwaltschaft später feststellte.

Der Wirt schloss daraufhin den Laden, legte die bewusstlose Frau auf Kissen auf dem Boden und verging sich an ihr, während sie regungslos war. Nach Angaben des Gerichtsurteils der Audiencia Provincial de Málaga war die Frau zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, eine Einwilligung zu geben oder sich zu wehren. Erst als sie allmählich wieder zu sich kam, verlangte sie, das Lokal verlassen zu dürfen.

Die juristische Aufarbeitung

Am folgenden Tag suchte die Frau das Hospital Materno in Málaga auf. Die dortigen Ärzte aktivierten das Protokoll bei sexueller Gewalt, da sie Verletzungen feststellten, die auf einen Übergriff hindeuteten. Die Ermittlungen führten zur Festnahme des Beschuldigten am 30. Januar 2024. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, während die Frau praktisch bewusstlos war. Er gab zu, dass sie sich nicht bewegte und „wie ohnmächtig“ wirkte. Zur Rechtfertigung führte er an, während der Arbeit Alkohol getrunken zu haben. Die Strafkammer lehnte jedoch eine Milderung der Strafe wegen Trunkenheit oder Geständnis ab. Die Richter begründeten dies damit, dass das Geständnis erst im Prozess erfolgte und nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Angeklagte nicht mehr Herr seiner Sinne war.

Das Urteil und die Folgen

Das Gericht verurteilte den Barbesitzer zu acht Jahren Haft. Zudem verhängte es ein zehnjähriges Kontakt- und Annäherungsverbot: Der Verurteilte darf sich der Frau, ihrer Wohnung, ihrem Arbeitsplatz und anderen Aufenthaltsorten nicht auf weniger als 500 Meter nähern. Auch jegliche Kommunikation mit dem Opfer ist untersagt.

Die junge Frau erlitt erhebliche psychische und physische Schäden. Sie benötigte psychologische Behandlung und es dauerte 150 Tage, bis sich ihr Zustand stabilisierte. Als bleibende Folge diagnostizierten Ärzte eine posttraumatische Belastungsstörung sowie anhaltende Schmerzen. Der Verurteilte muss daher 10.040 Euro für die körperlichen Verletzungen und 20.000 Euro als Schmerzensgeld für die erlittenen seelischen Qualen zahlen. Zudem trägt er die Hälfte der Verfahrenskosten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kann Berufung einlegen.

Quelle: Informationen basierend auf der Berichterstattung von Diario Sur und dem Urteil der Audiencia Provincial de Málaga.


Quelle: axarquiaplus.es