26 Anzeigen in Málagas Innenstadt

Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.

Málaga

26 Anzeigen in Málagas Innenstadt

von Redaktion3 Min. Lesezeit

Die kommunale Ordnungspolizei von Málaga hat in der vergangenen Woche eine Zwischenbilanz ihrer Kontrolltätigkeit vorgelegt, die vor allem den Druck auf Partymeilen und öffentliche Plätze zeigt. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, wurden zwischen dem 5. und 12. Oktober insgesamt 145 Einsätze im historischen Zentrum sowie in den Stadtteilen Teatinos und Carretera de Cádiz gefahren. In 26 Fällen reichte das nicht für eine Ermahnung: Es wurden Anzeigen erstattet – fünf davon gegen Betriebe, 21 gegen Einzelpersonen.

Ein Schwerpunkt der Beamten lag auf der Überwachung des öffentlichen Raums. Dabei ging es um Verstöße gegen die städtische Lärmschutzverordnung sowie die Regelungen zur sogenannten Bürgerkoexistenz, die das Zusammenleben im öffentlichen Raum absichern sollen. Besonders ins Auge fielen Treffpunkte von Trinkgemeinschaften: Gleich 14 Anzeigen resultierten aus dem Aufenthalt und der Ansammlung von Personen, die an nicht genehmigten Orten Alkohol konsumierten. Die Hotspots lagen demnach in der Calle Cofradías (3 Fälle), in den Jardines de Puerta Oscura (5) und in der Lex Flavia Malacitana (6). Dazu kommen fünf Anzeigen wegen Verrichtung der Notdurft im öffentlichen Raum – vier davon in der Calle Capitán, eine in der Calle Granados. Eine weitere Person muss sich verantworten, weil sie ihre Waren oder Dienstleistungen aufdringlich und ohne Bestellung angeboten haben soll.

Kontrollen bei Nachtlokalen und Terrassen

Auch die Gastronomie geriet ins Visier: Bei 25 Inspektionen von öffentlichen Betrieben wurden fünf Verstöße dokumentiert. Zweimal war Musik bis nach draußen zu hören, in einem Fall war die bewirtschaftete Fläche größer als genehmigt. Zudem wurden ein nicht autorisierter Tabakverkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke zwischen 22 und 8 Uhr in einem nicht lizenzierten Betrieb geahndet. Ergänzend kontrollierten die Beamten 93 weitere Objekte – darunter Nachtclubs, bekannte Trinktreffs und Terrassen – im Rahmen eines Sondereinsatzes zur Sicherheitsüberwachung.

Nicht Teil der Lärm- und Konvivenzstatistik, aber dennoch Teil des städtischen Maßnahmebündels sind die Überprüfungen des Personenbeförderungsmarkts. Bei 90 Kontrollen von Taxis und Mietwagen mit Fahrer (VTC) wurden sieben Verstöße registriert. Ein Taxifahrer hatte keine gültige Transportkarte vorweisen können. Unter den sechs Anzeigen gegen VTC-Fahrer waren zwei Fälle mit fehlender oder abgelaufener Genehmigung, drei Mal wurde die aktive Kundenakquise ohne Vorabbuchung an stark frequentierten Orten geahndet. In einem weiteren Fall war die Genehmigung aus einer anderen autonomen Region nicht sichtbar angebracht. Zusätzlich gab es 45 Überwachungsaktionen gegen nicht lizenzierte Personenbeförderung.

Bußgelder bis zu 300.000 Euro möglich

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang auf die möglichen finanziellen Folgen hin: Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung können mit Bußgeldern zwischen 600 und 300.000 Euro belegt werden, je nach Schweregrad. Anzeigen nach der Konvivenzverordnung starten bei 300 Euro.

Terrassen kontrolliert: 20 Verstöße

Parallel zur Polizei war auch das städtische Amt für Handel und öffentliche Flächen aktiv und stellte innerhalb derselben Woche 20 Verstöße im Zusammenhang mit Terrassen fest. In zwölf Fällen betraf dies den Bezirk Carretera de Cádiz – unter anderem in der Sor Teresa Prat, der Calle Tomás Echeverría und der Calle Jalón. Das Zentrum Málagas folgt mit vier Fällen, während Ciudad Jardín und Palma-Palmilla jeweils zwei Verstöße aufweisen. Die Beamten monierten entweder eine nicht genehmigte Nutzung oder eine unerlaubte Flächenausweitung. Wie die Stadtverwaltung weiter ausführte, sind die Kontrollen Teil eines laufenden Verfahrens, das auch per Dekret begleitet wird.


Quelle: europapress.es

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