
Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
19 E-Scooter in La Línea beschlagnahmt
E-Scooter-Kontrollen: Polizei zieht Bilanz nach einem Monat neuer Regeln
In La Línea de la Concepción hat die örtliche Polizei einen Monat nach Einführung der neuen Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge eine erste Bilanz gezogen. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, wurden bei routineartigen Straßenkontrollen insgesamt 19 E-Scooter aus dem Verkehr gezogen. Die Fahrzeuge waren ihren Besitzern abgenommen worden, weil sie gegen zentrale Bestimmungen der novellierten Straßenverkehrsordnung verstoßen hatten.
Hauptverstöße: Falsche Wege und fehlende Schutzkleidung
Die Beamten stellten bei den Kontrollen, die sich über das Stadtzentrum und einzelne Stadtviertel erstreckten, ein breites Spektrum an Verstößen fest. Ein Schwerpunkt lag auf der Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, die für E-Scooter nunmehr tabu sind. In mehreren Fällen fuhren die Nutzer zudem ohne den seit Oktober vorgeschriebenen Schutzhelm. Weitere Verstöße umfassten die Beförderung einer zweiten Person sowie das Fahren ohne Beleuchtung und Reflektoren in den Nachtstunden. Insgesamt stellten die Ordnungshüter 47 Anzeigen wegen unterschiedlicher Vergehen aus.
Verschärfte Anforderungen an Fahrer und Technik
Die neuen Regelungen der Verkehrsbehörde DGT legen detailreich fest, wer künftig mit einem E-Scooter unterwegs sein darf. Das Mindestalter wurde auf 15 Jahre angehoben. Für nächtliche Fahrten oder bei schlechter Sicht sind Warnwesten Pflicht; für berufliche Nutzer gilt diese Vorgabe dauerhaft. Der Gesetzgeber untersagt die Nutzung von Gehwegen, Fußgängerzonen sowie von Autobahnen und Schnellstraßen. Erlaubt ist die Fahrt ausschließlich auf innerörtlichen Fahrbahnen oder Radwegen.
Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen erwischt wird, muss mit Geldbußen zwischen 500 und 1.000 Euro rechnen. Die Nutzung von Mobiltelefonen oder Kopfhörern während der Fahrt wird mit 200 Euro sanktioniert. Auch wenn für die Fahrzeuge kein Führerschein erforderlich ist, betont die Stadtverwaltung, dass die Fahrzeuge nur für eine Einzelperson ausgelegt sind.
Technische Pflichten: Zulassung und Versicherung
Neben den Verhaltensregeln gelten neue technische Auflagen. So müssen alle Fahrzeuge über eine Betriebserlaubnis in Form eines Zertifikats verfügen, das von der Zentralen Verkehrsbehörde ausgestellt wird. Zudem ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch. Die Halter sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge in das nationale Fahrzeugregister eintragen zu lassen.
Die Stadtverwaltung kündigte an, die Kontrollen im gesamten Stadtgebiet fortzusetzen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften dauerhaft zu gewährleisten. Wie die Behörde weiter ausführte, dienen die Maßnahmen der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Beteiligten.
Quelle: Europa Press
Quelle: europapress.es