🔍 Wann benötigt man das Konsulat? (Wichtige Dienstleistungen)
Die Konsularabteilungen der Botschaft und der Generalkonsulate sind für deutsche Staatsbürger in Spanien die wichtigsten Anlaufstellen für offizielle Dokumente und Notfälle. Im Gegensatz zu den spanischen Behörden geht es hier um deutsche Angelegenheiten.
Pässe und Ausweise
Dies ist die häufigste Dienstleistung. Sie brauchen das Konsulat oder Generalkonsulat, wenn Sie:
- Einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen möchten.
 - Ein Dokument verloren oder es wurde Ihnen gestohlen (Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland).
 - Den eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) Ihres Personalausweises freischalten möchten.
 
Familien- und Personenstand
Konsulate sind zuständig für die Entgegennahme von Anträgen, die eine Rückwirkung auf deutsche Register haben:
- Geburtsanzeigen (wenn ein Kind eines deutschen Elternteils in Spanien geboren wurde).
 - Namenserklärungen (z.B. nach Heirat oder bei der Geburt eines Kindes).
 - Ehefähigkeitszeugnisse für eine Eheschließung vor spanischen Behörden.
 
Beglaubigungen und Beurkundungen
Sie benötigen einen Termin für offizielle Amtshandlungen, die notarielle oder behördliche Form in Deutschland erfordern:
- Unterschriftsbeglaubigungen (z.B. für Vollmachten, Bankangelegenheiten, Genehmigungserklärungen).
 - Kopiebeglaubigungen von Dokumenten.
 - Besondere Beurkundungen wie Erbausschlagungen (diese sind in der Regel komplex und erfordern intensive Terminabsprache).
 
Wichtige Unterscheidung: Für Visa-Angelegenheiten (Einreise nach Deutschland) oder allgemeine Auskünfte zur spanischen NIE/Residencia ist das Konsulat nicht zuständig. Wenden Sie sich hierfür an die spanischen Behörden (Extranjería) oder die Webseiten des Auswärtigen Amtes.
🏛️ Kontaktdaten der Hauptvertretungen
| Ort (Status) | Adresse / Telefon | Öffnungszeiten (Konsularabteilung) | Termin / Website | 
|---|---|---|---|
| Madrid (Botschaft) | 
                            C/ Fortuny, 8, 28010 Madrid Tel: +34 91 557 90 00 (Zentrale)  | 
                        
                            Nur nach Termin. Pässe abholen (ohne Termin): Mo-Fr 9:00-12:00 Uhr; Di & Do 14:00-15:00 Uhr.  | 
                        
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| Barcelona (Generalkonsulat) | 
                            Passeig de Gracia 111, 08008 Barcelona Tel: +34 93 292 10 00  | 
                        Nur nach Termin. (Mo-Fr 9:00-12:00 Uhr) | 
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| Málaga (Konsulat) | 
                            C/ Mauricio Moro Pareto, 2 - 5º, 29006 Málaga Tel: +34 952 363 958  | 
                        
                            Öffnungszeiten variieren. Termin zwingend. Telefonsprechzeit für Passfragen: Oft nur kurz nachmittags.  | 
                        
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| Palma (Konsulat) | 
                            C/ Porto Pi, 8 - 3ºD, 07015 Palma (Mallorca) Tel: +34 971 70 77 37  | 
                        
                            Montag bis Freitag: 9:00–12:00 Uhr. Termin zwingend.  | 
                        
                            palma.diplo.de Termin: Zwingend online buchen.  | 
                    
| Las Palmas (Konsulat) | 
                            C/ Albareda, 3 - 2ª, 35007 Las Palmas de Gran Canaria Tel: +34 928 491 880  | 
                        Montag bis Freitag: 9:00–12:00 Uhr. | 
                            las-palmas.diplo.de Termin: Zwingend online buchen.  | 
                    
Wichtiger Hinweis zur Terminbuchung: Für fast alle konsularischen Dienstleistungen (Pässe, Namenserklärungen, Beglaubigungen) in den Hauptvertretungen ist eine Online-Terminvereinbarung über die jeweilige Webseite des Auswärtigen Amtes zwingend erforderlich.
📍 Ausgewählte Honorarkonsulate (mit vereinfachtem Kontakt)
| Ort (Region) | Telefon | |
|---|---|---|
| Alicante (Valencia) | +34 965 87 22 12 | [email protected] | 
| Aguadulce (Almería) | +34 950 340 555 | [email protected] | 
| Valencia (Valencia) | +34 963 10 62 53 | (keine aktuelle, einheitliche E-Mail bekannt) | 
| Vigo (Galicien) | +34 986 123 149 | [email protected] | 
Die Honorarkonsulate sind meist nur für vereinfachte Notfälle und Beglaubigungen zuständig. Konsultieren Sie immer zuerst die Hauptvertretungen.
