Die andalusische Stadt Málaga verschärft ihre Lärmschutzregelungen: Ab sofort dürfen Bars, Cafés und Restaurants ohne Musikkonzession nur noch maximal 85 Dezibel im Innenraum erzeugen – bisher lag die Grenze bei 90 Dezibel. Das hat die örtliche Stadtverwaltung im Rahmen einer Änderung des Allgemeinen Bebauungsplans (PGOU) beschlossen.
Die neue Regelung betrifft sogenannte Klasse-A-Betriebe – also Gastronomiebetriebe wie Cafés, Pizzerien, Restaurants oder Bierlokale. Für Klasse-B-Betriebe, zu denen Pubs, Musikbars und Karaoke-Lokale zählen, bleibt die zulässige Obergrenze bei 90 Dezibel bestehen.
Besonders relevant ist die Änderung für das historische Zentrum von Málaga, wo viele Lokale als Bars betrieben werden, obwohl sie rechtlich nur eine Lizenz für den Betrieb ohne Musik besitzen. Die neuen Vorgaben sollen Klarheit schaffen und eine einheitlichere Regulierung ermöglichen.
Zugleich wurde der Begriff „Hintergrundmusik“ („hilo musical“) aus der Bauleitplanung gestrichen. Künftig wird nur noch von „elektronischen Geräten zur Klang- und/oder Bildwiedergabe“ gesprochen – entsprechend der Terminologie des andalusischen Dekrets 155/2018, das Gastronomiebetriebe in verschiedene Kategorien mit spezifischen Betriebsauflagen unterteilt.