Affäre in Estepona

Korruptionsvorwürfe gegen Bürgermeister spitzen sich zu

Korruptionsvorwürfe gegen Bürgermeister spitzen sich zu

Korruptionsvorwürfe gegen Bürgermeister spitzen sich zu
Blumen geschmückte Gasse in Estepona, Andalusien. Farbenfrohe Seitenstraße in Spanien.

Die juristische Auseinandersetzung um den Bürgermeister von Estepona, José María García Urbano, nimmt eine neue Wendung. Im Fokus steht der Verdacht der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Die Staatsanwaltschaft hat nun beantragt, das Verfahren vor dem Gericht in Málaga fortzusetzen. Die Verteidigung plädiert hingegen für eine Einstellung des Verfahrens.

Worum geht es konkret?

Im Zentrum der Ermittlungen steht die Anstellung einer Frau, C.P.B., durch das Rathaus im Jahr 2023. Brisant: Sie erhielt zwei Monatsgehälter, ohne dass eine Arbeitsleistung nachgewiesen werden konnte. Nun fordert die Staatsanwaltschaft unter dem Vorsitz von Richter Iñigo Villar Gómez die Fortsetzung des Verfahrens.

Geste der Reue oder Schuldeingeständnis?

Der Clou: García Urbano zahlte am 25. November aus eigener Tasche 5.276,92 Euro in die Kasse der Gemeinde ein. Diese Summe entspricht dem Nettogehalt der besagten Frau, zu der er angeblich eine enge Beziehung pflegen soll. Pikant, oder? Sein Anwalt präsentierte den Einzahlungsbeleg dem Richter, der ihn als Beweismittel akzeptierte.

Politische Scharmützel

Emma Molina, die sozialistische Sprecherin der Gemeinde, wertet die Zahlung des Bürgermeisters als „Anerkennung begangener Unregelmäßigkeiten“ und forderte prompt seinen Rücktritt. Auch Josele Aguilar, Generalsekretär der PSOE in Málaga, sieht in der Rückzahlung ein klares Schuldeingeständnis. „Anstatt zu beweisen, dass die angestellte Frau ihre Aufgaben erfüllt hat, hat er das erhaltene Geld zurückgezahlt und damit zugegeben, dass sie es unrechtmäßig erhalten hatte“, so Aguilar.

Doch das Rathaus von Estepona kontert: Es gäbe „kein Verbrechen oder Unregelmäßigkeit bei den vom Rat durchgeführten Verträgen, seit José María García Urbano Bürgermeister ist“. Die Zahlung sei lediglich erfolgt, „um größere Garantien für das Verfahren zu bieten und das Fehlen von Unregelmäßigkeiten oder Schäden für das Rathaus zu demonstrieren“. Die Gegenseite habe bis jetzt keine Beweise gegen den Bürgermeister vorgelegt.

Verfahrenstechnische Winkelzüge

Die juristischen Auseinandersetzungen wurden nach einer fünfmonatigen Unterbrechung wieder aufgenommen. Grund war ein vermeintlicher Interessenkonflikt der Rechtsvertreter, der nun aber ausgeräumt ist.

Der Anwalt des Bürgermeisters beantragte am 20. November beim Richter, seinen Mandanten von der Vorladung am 27. November zu befreien. Er argumentierte, dass dieser bereits im Januar über das laufende Verfahren informiert worden sei. Der Richter entsprach diesem Antrag. Der Anwalt von Vox, der aufgrund von Unwohlsein per Videokonferenz an der Anhörung teilnahm, reichte daraufhin Beschwerde gegen die dem Bürgermeister gewährte Befreiung ein.

Wer trägt die Verantwortung?

Der Anwalt der sozialistischen Fraktion forderte die Anklageerhebung sowohl gegen den Bürgermeister als auch gegen C.P.B. wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Forderung an. Der Anwalt von Vox hingegen forderte lediglich die Anklageerhebung gegen den Bürgermeister. Beide Verteidigungsteams beantragten die Einstellung des Verfahrens.

Nun läuft eine Frist von fünf Tagen, innerhalb derer die Parteien weitere Beweisanträge stellen können. Danach muss der Richter entscheiden, ob das Verfahren mit einer Jury vor dem Landgericht in Málaga fortgesetzt oder eingestellt wird.

Quelle: SUR

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