Estepona muss tief in die Tasche greifen: Millionenzahlung wegen „irregulärem“ Bauvertrag von 2005

29. Mai 2025
Estepona

Eine aktuelle Gerichtsentscheidung sorgt gerade für Aufsehen in Estepona und könnte indirekt Auswirkungen auf die Stadtkasse haben, die uns alle betreffen.

Der Oberste Gerichtshof von Andalusien (TSJA) hat das Rathaus von Estepona (Ayuntamiento de Estepona) dazu verurteilt, sage und schreibe 1,2 Millionen Euro zu zahlen. Der Grund ist ein „irregulärer Städtebauvertrag“ (convenio urbanístico irregular), der bereits im Jahr 2005 abgeschlossen wurde. Das Kuriose daran: Dieser Vertrag wurde nie umgesetzt, da er gegen die damals geltenden andalusischen Baugesetze verstieß. Das Geld, so berichtet das Rathaus, wurde damals zur „Deckung laufender Ausgaben“ – wohl auch zur Zahlung der Gehälter der Stadtmitarbeiter – verwendet.

Was ist genau passiert?

Es geht um einen Vertrag, den die damalige sozialistische Stadtregierung (während der „etapa del gobierno socialista“) im Jahr 2005 mit einem Unternehmen für die Entwicklung des Grundstücks „Cortijo la Teja“ unterzeichnete. Dafür wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans (Plan General de Ordenación Urbana – PGOU) nötig gewesen, die aber nie erfolgte, weil sie eben nicht mit dem Baugesetz (Ley de Ordenación Urbanística de Andalucía – LOUA) vereinbar war.

Die Bauträgerfirma hatte damals 1.225.242,99 Euro für die „baulichen Nutzungsmöglichkeiten“ (aprovechamientos urbanísticos) an die Stadt gezahlt. Gerichtsentscheidungen zufolge landete dieser Betrag direkt im allgemeinen Haushalt der Stadt, anstatt für den eigentlichen Zweck genutzt zu werden. Damit wurde gegen die damals gültige LOUA verstoßen.

Eine lange Geschichte des Streits

Bereits 2017 begannen die Rechtsnachfolger der ursprünglichen Firma, die Annullierung des Vertrags von 2005 und die Rückzahlung der Summe plus Zinsen zu fordern. Sie argumentierten, dass die damalige sozialistische Stadtverwaltung „schwerwiegend gegen die Vertragsbedingungen verstoßen“ habe.

Nachdem das Verwaltungsgericht Nr. 4 in Málaga im September letzten Jahres die Klage teilweise bestätigt hatte, legte das Rathaus von Estepona Berufung ein. Diese Berufung wurde im März dieses Jahres vom TSJA zurückgewiesen. Das bedeutet, Estepona muss zahlen und zusätzlich die Gerichtskosten tragen. Gegen dieses Urteil ist zwar noch ein letztes Rechtsmittel (recurso de casación) möglich, doch die Chancen sind gering.

Was bedeutet das konkret?

Direkt werden wir als Bewohner von Estepona die Auszahlung der 1,2 Millionen Euro wahrscheinlich nicht im Alltag spüren. Indirekt aber bedeutet es, dass Gelder, die für andere städtische Projekte oder Dienstleistungen genutzt werden könnten, nun für die Begleichung alter Schulden aufgewendet werden müssen. Es ist ein Beispiel dafür, wie vergangene Fehlentscheidungen auch Jahre später noch finanzielle Konsequenzen haben können.

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