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Eskalation

Hohe Haftstrafe nach Brandstiftung

1. November 2025

Ein Mann muss für fast neun Jahre ins Gefängnis, nachdem er in Estepona ein Haus angezündet hat, in dem er illegal wohnte. Das Landgericht Malaga verurteilte ihn wegen schwerer Brandstiftung und Bedrohung.

Der Vorfall

Am Abend des 21. Februar 2024 zündete der Beschuldigte eine Couch und diverse Gegenstände vor dem Eingang des Hauses an. Das Feuer griff schnell um sich und gefährdete die Bewohner der angrenzenden Häuser erheblich, da diese durch das Obergeschoss verbunden waren und ein gemeinsames Dach hatten.

Nachbarschaftliche Gegenwehr

Anwohner reagierten geistesgegenwärtig und versuchten, die Flammen mit Feuerlöschern zu bekämpfen und den Täter von weiteren Taten abzuhalten. Dieser versuchte jedoch, mit brennenden Lumpen und Pappe das Feuer weiter ins Innere des Hauses zu tragen.

Die Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei rückten an. Der 40-jährige marokkanische Staatsangehörige, der sich illegal in Spanien aufhielt, wurde festgenommen.

Vorangegangene Drohungen

Bereits Stunden zuvor war der Mann in einer nahegelegenen Bar des Lokals verwiesen worden, weil er andere Gäste belästigt hatte. Daraufhin bedrohte er sowohl die Nachbarn als auch einen Kellner, den er nach dessen Arbeitsende umbringen und das Lokal anzünden wollte. Er kehrte später mit einer Kette mit einer Metallkugel zurück.

Der Besitzer und der Manager des Lokals wurden über die Drohungen informiert. Der Beschuldigte kehrte erneut zurück, zeigte dem Besitzer zwei Pistolen – ob echt oder Repliken ist unklar – und drohte, seinen Kellner zu töten.

Das Urteil

Obwohl der Angeklagte vor Gericht versuchte, seine Beteiligung zu leugnen und die Brandstiftung den Anwohnern selbst in die Schuhe zu schieben, sah das Gericht die Fakten als erwiesen an.

Er wurde wegen Bedrohung zu einem Jahr und drei Monaten sowie wegen Brandstiftung zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Haft wird er des Landes verwiesen und darf zehn Jahre lang nicht mehr nach Spanien einreisen.

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